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Zugriffsrechte

Als Zugriff bezeichnet man Lese- und/oder Schreib-Vorgänge, die Daten aus einem lokalen Speicher wie Festplatten oder Arbeitsspeicher beziehen.

Bei aktuellen Betriebssystemen können die Zugriffe durch eine sogenannte Rechteverwaltung steuern. In der Rechteverwaltung sind alle Zugriffsrechte (z.B. Netzwerkfreigaben oder Freigaben für einzelne Dateien) hinterlegt.

Im Zusammenhang mit Zugriffsrechten wird auch immer wieder von Zugriffskonflikten gesprochen. Diese können entstehen, wenn mehrere Anwender, Prozesse & Computer versuchen gleichzeitig auf die gleiche Datei zuzugreifen.

Derartige Konflikte müssen aus Gründen der Datensicherheit natürlich vermieden werden – aus diesem Grund finden sich in allen Betriebssystemen entsprechende Verfahren, die dies verhindern können.

Unter DOS & Windows wird zum Beispiel standardmäßig jeder Versuch geblockt zeitgleich mit 2 Programmen auf eine Datei zuzugreifen.



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